Seit 01.03.2025 haben wir die Anerkennung als Beratungsstelle gemäß §37 Abs. 7 SGB XI
Seit 01.03.2025 haben wir die Anerkennung als Beratungsstelle gemäß §37 Abs. 7 SGB XI
Was heißt das?
Wir haben geeignete Fachkräfte, welche bei Ihren Angehörigen die verpflichtende Beratung zum Pflegegrad übernehmen dürfen. Dies ist notwendig um das Pflegegeld zu garantieren. Bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich müssen diese in Anspruch genommen werden.
Gerne können Sie uns dafür kontaktieren, zuständige Ansprechpartnerin ist hierfür:
Tanja Niklas - erreichbar unter 0176 - 21860462